§ 1 Gebührenpflicht
Für die Benutzung des gemeindlichen Freibads und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.§ 2 Gebührenentrichtung
§ 3 Gebührenhöhe
§ 4 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren nach § 3 dieser Satzung entstehen mit dem Durchschreiten der Eingangssperre. Die Gebührenschuld wird gleichzeitig mit ihrer Entstehung fällig.§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. April 2017 außer Kraft.