Gemäß Verordnung haben die Eigentümer von bebauten und auch von unbebauten Grundstücken zur Verhütung von Gefahren die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen in sicherem Zustand zu halten.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben.
Die Gemeinde Fellen hat auf dem Gelände des ehem. Sägewerks drei Baugrundstücke erschlossen, von denen noch zwei zum Verkauf stehen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die 1. Bürgermeisterin Baur.
Folgende Baugrundstücke können darüber hinaus von privat erworben werden:
mit Terminerinnerungsfunktion und vielem mehr ... gerne können Sie auch selbst Veranstaltungen veröffentlichen, einfach auf "Veranstaltung kostenlos bekanntgeben klicken".
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