Haus- und Grundbesitzer müssen seit 01. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Für Härtefälle in der Zeit davor wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Dafür stehen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.
Alle wichtigen Informationen und praxisnahe Erläuterungen zum Thema finden Sie auf der Internetseite http://www.strabs-haertefall.bayern.de
Hier finden Sie auch das zu verwendende Antragsformular.
Die Antragstellung ist noch bis zum 31.12.2019 möglich.
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